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Ingenieurwesen

Gutachtenerstellung Schadensbegutachtung im Zuge des Hochwassers aus Juli 2021 für Hochwasserschäden und Hochwasserschutzmaßnahmen. Gemäß Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW ist ein Sachverständigengutachten ab 50.00 Euro Schaden zwingend erforderlich. Anträge zum Wiederaufbau können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden! Christoph Strüder-Freudel ist als Sachverständiger für Schadensbegutachtung zum Hochwasser 2021 in der Liste des Ministeriums für Heimat, Komunales, Bau und Digitalisierung NRW eingetragen .
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Ingenieurwesen Tragwerksplanung
Neubau von individuellen Wohnhäusern Bauen im Bestand, Umbau, Ausbau, Modernisierung Der Schwerpunkt liegt im Entwurf eines ganzheitlichen Gebäudekonzeptes nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bauherrschaft.
Architektur + Ingenieurbüro Freudel  Schmittstraße 33 53902 Bad Münstereifel  Dipl.-Ing. Annette Freudel Dipl.-Ing. Christoph Strüder-Freudel  Telefon:	+49 (0) 2257 7998 E-Mail:	info@freudel.de
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