© Christoph Strüder-Freudel | Bad Münstereifel
Statische Berechnungen
Vor
Baubeginn
muss
für
fast
alle
Bauvorhaben
ein
Nachweis
der
Standsicherheit
(auch
Statik
genannt)
erbracht
werden.
Die
statischen
Berechnungen
müssen
die
Standsicherheit
der baulichen Anlagen und ihrer Teile nachweisen.
Der
Nachweis
besteht
aus
einer
Darstellung
des
gesamten
statischen
Systems
einschließlich
der
Gründung,
den
erforderlichen
Berechnungen,
Konstruktionszeichnungen,
Bewehrungs- und Schalungsplänen
.
Qualifizierter Tragwerksplaner
Die
Realisierung
von
Bauvorhaben
ist
in
der
Bauordnung
für
das
Land
NRW
(BauO
NRW
2018)
verbindlich
geregelt.
Die
Bauherrschaft
hat
zur
Vorbereitung,
Überwachung
und
Ausführung
von
vielen
Bauvorhaben
geeignete
Beteiligte
zu
bestellen.
Hierzu
gehören
seit
dem
1.1.2019
insbesondere
qualifizierte Tragwerksplaner.
Nur
diese
sind
berechtigt,
die
erforderlichen
Unterlagen
(Tragwerksplanung/Standsicherheitsnachweis/Statik)
für
die
Errichtung
oder
Änderung
von
baulichen
Anlagen
zu
unterschreiben.
Bauaufsichtsbehörden
überzeugen
sich
davon,
dass
diese
Berechtigung
vorliegt.
Die
Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen
ist
befugt,
ihren
Kammermitgliedern
bei
Nachweis
der
entsprechenden
Sachkunde
und
Erfahrung
diese
Befähigung
zu
erteilen
und
sie
in
eine
entsprechende
Liste
aufzunehmen
(§
54
Absatz
4
BauO NRW 2018).
Christoph
Strüder-Freudel
ist
als
Mitglied
der
Ingenieurkammer-Bau
NRW
in
der
von
ihr
geführten
Liste
der
qualifizierten
Tragwerksplanerinnen
und
Tragwerksplaner eingetragen.
Ingenieurwesen
Gutachtenerstellung
Schadensbegutachtung im Zuge des Hochwassers aus Juli 2021
für Hochwasserschäden und Hochwasserschutzmaßnahmen.
Gemäß Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW ist ein Sachverständigengutachten
ab 50.00 Euro Schaden zwingend erforderlich.
Anträge zum Wiederaufbau können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden!
Christoph Strüder-Freudel
ist als Sachverständiger für Schadensbegutachtung zum Hochwasser 2021 in der
Liste des Ministeriums für Heimat, Komunales, Bau und Digitalisierung NRW eingetragen .
Schmittstraße 33 | 53902 Bad Münstereifel
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Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie gerne bei Ihren Bauvorhaben.
Ingenieurwesen
Tragwerksplanung
Dipl.-Ing.
Christoph Strüder-Freudel
Qualifizierter Tragwerksplaner
Sachverständiger für
Schadensbegutachtung Hochwasser 2021
Ingenieurkammer-Bau NRW
Neubau von individuellen Wohnhäusern
Bauen im Bestand, Umbau, Ausbau, Modernisierung
Der Schwerpunkt liegt im Entwurf eines ganzheitlichen Gebäudekonzeptes
nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bauherrschaft.
Dipl.-Ing.
Annette Freudel
Architektin AKNW
Staatlich anerkannte Sachverständige
für Schall- und Wärmeschutz
Architektenkammer NRW
Kompetenz
und
Erfahrung
seit
über
dreißig
Jahren
in
Architektur-
und
Tragwerksplanung
sowie
regelmäßige
Fortbildungen
bilden
die
Grundlage
für zielorientierte und nachhaltige Bearbeitung unserer Projekte.
Architektur