© Annette Freudel | Bad Münstereifel
Ansicht EFH
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Ansicht MFH
Entwurf
Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfsplanung
Anhand von ersten Skizzen erläutern wir mit Ihnen unterschiedliche Vorentwürfe
Daraus wird der endgültige Entwurf entwickelt, in Abstimmung Ihrer Bedürfnisse und unter Berücksichtigung
bautechnischer und gesetzlicher Vorgaben.
Wir favorisieren dabei ein möglichst nachhaltiges und Energie effizientes Konzept.
In dieser Phase können Fachingenieure hinzugezogen werden.
(wie z.B. Vermessungsingenieur, Tragwerksplaner, Energieberater)
Bauantrag
Genehmigungsplanung
Nach der Entwurfsplanung wird ein Bauantrag erarbeitet und eine Baugenehmigung eingeholt.
Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer Entwurfsverfasserin
oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Bauvorlageberechtigt ist u.a., wer die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf.
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Beratung
Als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz berate ich Sie gerne.
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Architektur
Dipl.-Ing. Annette Freudel
Architektin AKNW