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Entwurf

Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Anhand von ersten Skizzen erläutern wir mit Ihnen unterschiedliche Vorentwürfe Daraus wird der endgültige Entwurf entwickelt, in Abstimmung Ihrer Bedürfnisse und unter Berücksichtigung bautechnischer und gesetzlicher Vorgaben. Wir favorisieren dabei ein möglichst nachhaltiges und Energie effizientes Konzept. In dieser Phase können Fachingenieure hinzugezogen werden. (wie z.B. Vermessungsingenieur, Tragwerksplaner, Energieberater)

Bauantrag

Genehmigungsplanung Nach der Entwurfsplanung wird ein Bauantrag erarbeitet und eine Baugenehmigung eingeholt. Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, der bauvorlageberechtigt ist. Bauvorlageberechtigt ist u.a., wer die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf. .

Beratung

Als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz berate ich Sie gerne. .
Architektur Dipl.-Ing. Annette Freudel

Architektin AKNW

Architektur + Ingenieurbüro Freudel • Bad Münstereifel • T +49 (0) 2257 7998 • info@freudel.de
Freudel